Die Schweiz produziert nur einen Teil ihrer Nahrungsmittel selber. Sie ist auf das Ausland angewiesen.
Was aber, wenn machtpolitische Auseinandersetzungen die Versorgung gefährden? Oder die Importe ausbleiben, weil Hochwasser- oder Dürrekatastrophen ganze Landstriche verwüsten und zu Missernten führen, weil der Markt wegen Versorgungsengpässen und Lieferverzögerungen nicht funktioniert oder Logistiksysteme zusammenbrechen?
Was, wenn der Einkaufswagen leer bleibt?
Für diesen Notfall sorgen wir vor. Wenn er eintritt, werden Pflichtlager eingesetzt.
Nur: Diese Pflichtlager müssen vorhanden sein.
Deshalb sind die grösseren Unternehmen der Nahrungsmittelbranche in der Schweiz lagerpflichtig. Sie sind Eigentümer der Pflichtlager, erneuern diese laufend und werden für die Kosten entschädigt.
In der Schweiz sind jederzeit so viel Zucker, Reis, Speiseöle und Speisefette, Kaffee und Getreide vorrätig, dass ein Bedarf von 3 - 4 Monaten gedeckt werden kann.
Die lagerpflichtigen Handels- und Produktionsfirmen der Nahrungsmittelbranche sind in der réservesuisse zusammengeschlossen.
Die réservesuisse ist eine Genossenschaft mit Sitz in Bern.
Sie organisiert, kontrolliert und finanziert im Auftrag des Bundes die Pflichtlagerhaltung der Schweiz im Bereich Ernährung und sorgt dafür, dass Mengen, Verteilung, Zusammensetzung und Qualität jederzeit den Vorschriften entsprechen.