Lagerentschädigung
Für die Lagerung der Waren wird der Pflichtlagerhalter für seinen Aufwand entschädigt. Die réservesuisse publiziert aus Gründen der Transparenz regelmässig die Tariflisten für die Lagerentschädigung.
Wie werden die Entschädigungen finanziert und auf welcher gesetzlichen Grundlage?
Die réservesuisse erhebt Beiträge auf Importe von Pflichtlagerwaren, sogenannte Garantiefondsbeiträge. Der Garantiefonds dient dazu die laufenden Kosten der Pflichtlagerhaltung zu decken. (Art. 16 Abs. LVG).
Wer wird gemäss den Tarifen entschädigt?
Genossenschafter der réservesuisse, d.h. Pflichtlagerhalter, die einen Vertrag mit dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung abgeschlossen haben. Bei Bedarf können Pflichtlagerhalter ihre Waren bei Dritten einlagern, sofern ein privatrechtlicher Vertrag zwischen den Parteien besteht.
Wie wird die Entschädigung berechnet?
Die Entschädigung reflektiert die marktüblichen Kosten. Die réservesuisse basiert sich zu diesem Zweck auf die Auswertung öffentlicher und interner Preisangaben der Marktteilnehmer. Daraus werden durchschnittliche Entschädigungstarife ermittelt.