Nicht hamstern – die Schweiz hat Notvorräte

Der Slogan «Kluger Rat – Notvorrat» stammt aus der Nachkriegszeit und wird mit dem Ausbruch des Corona-Virus unerwartet aktuell. Der Notvorrat ist in der Schweiz plötzlich wieder zu einem zentralen Thema geworden. Dies scheint Hamsterkäufe auszulösen, was zu grossen Lücken in den Teigwaren- und Reisregalen sowie im Konserven-Sortiment führt. Die Nachfrage nach Gütern des täglichen Bedarfs oder nach länger haltbaren Nahrungsmitteln nimmt wegen der Ausbreitung des Corona-Virus zu. Für den Ernstfall decken sich Schweizerinnen und Schweizer mit Notvorräten ein.

Die Versorgung der Bevölkerung ist sichergestellt

Von einem Engpass kann im Moment aber keine Rede sein. Die Detailhändler können problemlos genügend Lebensmittel bereitstellen. Es kann vereinzelt zu «leeren» Regalen führen, wenn die örtliche Nachfrage den vorhandenen Filialbestand übersteigt.

Und im Notfall verfügt die Schweiz über gut gefüllte Pflichtlager mit Grundnahrungsmitteln. Die Pflichtlager an lebenswichtigen Nahrungsmitteln entsprechen einem Bedarf von 3 bis 4 Monaten. Diese Pflichtlager werden jedoch erst freigegeben, wenn die Wirtschaft die Versorgungsengpässe nicht mehr selbst überbrücken kann. Und dies ist in der Schweiz im Moment noch nicht der Fall.

Über die Notvorräte verfügt der Bund. Die Genehmigung für eine Pflichtlagerfreigabe erteilt das Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Dies in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) und der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL).