Wie funktioniert ein Pflichtlager?
Wenn ein Medikament knapp wird oder es Engpässe beim Ölimport gibt, greift der Staat ein und gibt Mengen aus dem Pflichtlagerbestand frei. Doch der Bund führt keine eigenen Lagerhäuser, sondern verpflichtet Grosshändler/Lageristen dazu, von bestimmten Produkten immer genügend vorrätig zu haben.

Das Sortiment wird angepasst
Was in das Sortiment der Pflichtlager gehört, bestimmt der Bundesrat. Zuständig ist das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL. Die Liste der Güter wird ständig angepasst.