Pflichtlager
Pflichtlager bezwecken die Vorratshaltung lebensnotwendiger Güter zur Überbrückung von Krisen und Mangellagen. Die importabhängige Schweiz lagert deshalb als vorsorgliche Massnahme systematisch Nahrungs- und Futtermittel in Pflichtlagern. Welche Waren für wie lange in welchen Mengen vorzuhalten sind, wird vom Bund vorgegeben.
Landesversorgung
Aufgabe der wirtschaftlichen Landesversorgung ist es, die Schweiz bei Mangellagen mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen zu versorgen. Eines der Ziele der wirtschaftlichen Landesversorgung ist es, die Bevölkerung der Schweiz während mehreren Monaten trotz Mangellage mit wichtigen Grundnahrungsmitteln zu versorgen. So muss beispielsweise Brotgetreide für vier Monate auf Vorrat gelegt werden. Die Schweiz ist bei der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln auf den Import solcher Güter angewiesen.
Pflichtlager
Pflichtlager sind das bekannteste und wichtigste Instrument der Vorratshaltung, welche seit Anfang zur wirtschaftlichen Landesversorgung gehört. Zur Vorratshaltung verpflichtet sind Unternehmen, welche lebenswichtige Waren einführen, herstellen, verarbeiten oder zum ersten Mal in Verkehr bringen.
Quelle: srf.ch
Sortiment
Der Lagerpflicht unterstehen folgende Nahrungs- und Futtermittel:
- Zucker
- Reis zu Speisezwecken
- Speiseöle und Speisefette
- Kaffee
- Getreide zur menschlichen Ernährung
- Energie- und Proteinträger zu Futterzwecken
Direkt zum Gesuch um Erteilung einer Generaleinfuhrbewilligung.
Im elektronischen Zolltarif – Tares finden Sie die Tarifnummern, die Zollansätze und Hinweise auf andere Abgaben (MWST, Lenkungsabgaben, Tabaksteuer, Biersteuer, Mineralölsteuer, usw.) sowie Informationen zu Verboten, Beschränkungen oder Bewilligungspflichten.
Die aktuelle Bedarfsdeckung der verschiedenen Warengruppen und deren Lagermengen:
Waren | Bedarfsdeckung | Lagermenge |
Zucker | 3 Monate | 53’996 t |
Reis zu Speisezwecken | 4 Monate | 16’400 t |
Speiseöle/-fette | 4 Monate | 35’580 t |
Kaffee | 3 Monate | 18’750 t |
Hartweizen | 4 Monate | 23’000 t |
Weichweizen | 4 Monate | 160’000 t |
Energie- und Proteinträger | 2 bzw. 3 Monate | 387’450 t |
Total | 695’176 t |
Stand: 1. Juli 2024
Ihr Ansprechspartner
Responsible
Pflichtlagerorganisationen
Der Bund hat weitere lebenswichtige Güter definiert, die unmittelbar oder im Rahmen wirtschaftlicher Prozesse zur Überwindung schwerer Mangellagen notwendig sind. Pflichtlagerorganisationen wie die réservesuisse sind für deren Lagerhaltung verantwortlich.
So werden Energieträger sowie alle dazu benötigten Produktions- und Betriebsmittel wie Autobenzine, Dieselöl, Heizöle sowie Flugpetrol von der Carbura, der Pflichtlagerorganisation der schweizerischen Mineralölwirtschaft, gelagert. Für die Lagerung von Heilmitteln wie Antibiotika ist die Helvecura, Pflichtlagerorganisation von Heilmitteln, zuständig. Weiter werden stickstoffhaltige Düngemittel von der Agricura, Pflichtlagerorganisation für Stickstoffdüngemittel, und Erdgas, welches bei uns vor allem zum Heizen und Kochen sowie in Industrie und Gewerbe verwendet wird von der Provisiogas, der Pflichtlagerorganisation von Erdgas, gelagert.
Thematische Links
Weitere Informationen über die Pflichtlagerhaltung finden Sie im neusten Bericht zur Vorratshaltung 2019 sowie in der Strategischen Ausrichtung der wirtschaftlichen Landesversorgung.