réservesuisse genossenschaft

Die réservesuisse genossenschaft ist eine Selbsthilfe­organisation der Privatwirtschaft. Ihre Mitglieder sind sämtliche Unternehmen, die im Sinne der wirtschaft­lichen Landesversorgung verpflichtet sind, Pflicht­lagermengen an Nahrungs- und Futtermitteln zu lagern. Für ihre Mitglieder nimmt die réservesuisse auch die Interessenvertretung gegenüber Bundes­behörden und anderen Institutionen wahr.

Die Geschichte der wirtschaftlichen Landesversorgung

Die Geschichte der wirtschaftlichen Landesversorgung ist eng verknüpft mit der Geschichte des Bundesstaates. Deshalb ist es wenig überraschend, dass die Einschätzung der Versorgungssituation durch den Bund in direkten Zusammenhang mit den Konflikten des 19. und 20. Jahrhunderts gestellt werden kann. Die Verschiebung der Prioritäten von kriegsbedingten Versorgungsengpässen hin zu schweren Mangellagen muss im Rahmen desselben Kontextes betrachtet werden. Die immer stärkere Vernetzung der Wirtschaft im Zuge der Globalisierung und die hohe Dynamik moderner Versorgungsprozesse verlangen eine zunehmend raschere Reaktion auf Störungen. Als Störungen, d.h. reale Gefährdungen gelten der Klimawandel mit vermehrt auftretenden negativen Umweltereignissen, Epidemien, Handelskonflikten und deren Auswirkungen auf die immer komplexeren Versorgungsketten. Sie stehen heute im Fokus der wirtschaftlichen Landesvorsorge.

Nachfolgend steht eine Reihe von Ereignissen, welche zentrale Eckdaten der wirtschaftlichen Landesversorgung und ihrer Organisation auf Bundesebene darstellen[1].

Meilensteine in der Versorgungspolitik

1848

In der Gründungszeit des Schweizerischen Bundesstaates wird die Versorgung grösstenteils zur Aufgabe der Privatwirtschaft.

1870/71

Während des Deutsch-Französischen Krieges treten für den noch jungen Bundesstaat erstmals Einfuhr- und Transportprobleme auf.

1892

Die eidgenössische Militärverwaltung kauft für den Fall eines Krieges Getreide zur Ernährung der Truppe und der Zivilbevölkerung. Das ist die erste staatliche Lagerhaltung des Bundesstaates.

1914

Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges trifft die Schweiz weitgehend unvorbereitet. Der Bundesrat kontrolliert direkt oder indirekt grosse Teile des Aussenhandels. Lebensmittelimporte erfolgen teilweise durch die Militärverwaltung.

1917-1918

Die Versorgungslage verschlechtert sich erheblich. Dem Bundesrat gelingt es nicht, eine zufriedenstellende Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Es kommt zum Landesstreik der vom 12. bis 14. November 1918 dauert. Als erste zivile Versorgungsbehörde wird das Eidgenössische Kriegs-Ernährungs-Amt errichtet.

1929

Die Wirtschaft, d.h. Mühlen werden erstmals vom Bund verpflichtet, private Getreidepflichtlager zu halten.

1937

Beginn der kriegswirtschaftlichen Vorbereitungen und Bildung einer entsprechenden Schattenorganisation.

1939-1948

Bei Ausbruch des Zweiten Weltkrieges ist der Bund vorbereitet. Weitreichende Vollmachten ermöglichen dem Bundesrat wirtschaftspolitische Interventionen, mit denen er die wirtschaftliche Landesversorgung mehrheitlich sicherzustellen vermag. Es folgt der Aufbau einer neuen Schattenorganisation für den Fall eines erneuten Krieges.

1951

Der Koreabschluss ermöglich dem Bund Versorgungsmassnahmen auch in Fällen zu, in denen der Schweiz keine unmittelbare Kriegsgefahr droht.

1953

Das Schifffahrtsgesetz erlaubt dem Bund, Schweizer Hochseeschiffe für die Landesversorgung zu requirieren oder zu kaufen.

1955

Mit dem Bundesgesetz über wirtschaftliche Kriegsvorsorge erlässt der Bund das erste umfassende Versorgungsgesetz der Schweiz. Darin wird u.a. auch die Pflichtlagerhaltung geregelt.

1973

Die künstliche Verknappung und Boykottdrohungen der OPEC-Staaten führt zur Ölkrise. Der Bundesrat reagiert mit Sonntagsfahrverboten und weiteren Massnahmen. Die Zufuhr an Erdölprodukten ist aber nie unterbrochen.

1982

Verabschiedung des Landesversorgungsgesetzes. Bei der Versorgungspolitik soll neu der Bund nebst der Gefahr eines Krieges auch bei machtpolitischer Bedrohung und schweren Mangellagen subsidiär intervenieren können. Die Pflichtlagerhaltung bleibt die wichtigste Versorgungsmassnahme des Bundes.

1989

Mit dem Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 fällt die innerdeutsche Grenze. Dieses Ereignis verändert das geopolitische Gesicht Europas und hat auch direkte Auswirkungen auf die Einschätzung der Versorgungssituation in der Schweiz. In den folgenden Jahren werden die Anzahl der Güter als auch die Menge der Pflichtlager stark verringert.

2016

Die Bundesversammlung verabschiedet das total revidierte Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung (LVG). Damit werden Grundlagen zur Stärkung der Resilienz von Unternehmen geschaffen, welche auf die Sicherstellung der Produktions-, Verarbeitungs- und Lieferbereitschaft zielen. Zusätzlich wird die Effizienz der Massnahmen erhöht. Die Pflichtlagerhaltung bleibt auch nach der Revision des Gesetzes die wichtigste Versorgungsmassnahme des Bundes.

Aufgaben der Genossenschaft

Die réservesuisse genossenschaft erbringt Dienst­leistungen im Bereich Import, Lagerung und Ver­arbeitung von Nahrungs- und Futtermitteln, welche dem Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landes­versorgung (LVG) unterstellt sind. Die réservesuisse trägt zur Versorgungssicherheit der Schweiz bei, indem sie die Versorgung der Bevölkerung bei Engpässen durch einen funktionierenden Handel, ver­bunden mit einer systematischen Lagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln durch ihre Genossen­schafter, sicherstellt. Im Auftrag des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) erteilt die réservesuisse ausserdem General­einfuhrbewilligungen an Importeure und kontrolliert die Pflichtlagerbestände.

Die réservesuisse stellt das Bindeglied zwischen Privatwirtschaft und Behörden dar. Sie verwaltet im Auftrag des Bundes die Garantiefonds, die zur Finanzierung der Pflichtlager­haltung dienen. Dieses zweckgebundene private Son­dervermögen entschädigt die Genossenschafter einerseits für ihre Lagerkosten und gleicht anderer­seits Preisschwankungen auf deren Pflichtlagerwaren aus. Die Beaufsichtigung der zweckentsprechenden Verwendung der Garantiefonds sowie deren Mittel­beschaffung durch die réservesuisse obliegt dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL).

Ursprünge der Genossenschaft

1948

Gründung der Treuhandstelle der Schweizerischen Zuckerimporteure als Selbsthilfeorganisation der Wirtschaft.

1949

Umwandlung in die Treuhandstelle der Schweizerischen Lebensmittelimporteure (TSL) mit Pflichtlagern an Zucker, Reis, Fettstoffen und Kaffee.

1996

Aufhebung der Schweizerischen Genossenschaft für Getreide und Futtermittel (GGF). Die Wurzeln der GGF reichen bis ins Jahr 1932 zurück. Gründung der Treuhandstelle der Schweizerischen Getreidepflichtlagerhalter (TSG).

2003

Gründung der réservesuisse genossenschaft als Zusammenschluss der TSL und TSG.

Links

idée coopérative
Die réservesuisse genossenschaft ist Mitglied der “idée coopérative”, dem Kompetenzzentrum für Genossenschaften.

Informationsplattform zur Früherkennung von Trockenheit
Die Schiffbarkeit des Rheins ist ein kritischer Faktor bei der Beurteilung der Versorgungssicherheit der Schweiz. Mit drought.ch existiert eine Informationsplattform zur Früherkennung von Trockenheit in der Schweiz.

In der Rubrik Rechtsgrundlagen sind die wesentlichen Dokumente aufgeführt, welche die genauen rechtlichen Bestimmungen beinhalten.

[1] Cottier Maurice (2014): Liberalismus oder Staatsintervention, Die Geschichte der Versorgungspolitik im Schweizer Bundesstaat, Verlag Neue Zürcher Zeitung, Zürich