Import
Für den Import von lagerpflichtigen Waren wird eine Generaleinfuhrbewilligung (GEB) benötigt. Lagerpflichtige Waren sind: Zucker, Reis zu Speisezwecken, Speiseöle und Speisefette, Kaffee, Getreide zur menschlichen Ernährung sowie Energie- und Proteinträger zu Futterzwecken.

Einfuhrbewilligung
Für folgende Waren gilt eine Bewilligungspflicht ab einer Importmenge von 20 kg:
- Zucker
- Reis zu Speisezwecken
- Speiseöle und Speisefette
- Kaffee
- Getreide zur menschlichen Ernährung
- Energie- und Proteinträger zu Futterzwecken
Im elektronischen Zolltarif – Tares finden Sie die Tarifnummern, die Zollansätze und Hinweise auf andere Abgaben (MWST, Lenkungsabgaben, Tabaksteuer, Biersteuer, Mineralölsteuer, usw.) sowie Informationen zu Verboten, Beschränkungen oder Bewilligungspflichten.
Registrierung
Eine Generalleinfuhrbewilligung (GEB) kann Online im réservesuisse Kundenportal beantragt werden.
Registrierung Ihrer Organisation oder Person
- Navigieren Sie zu https://portal.reservesuisse.ch – oder wählen Sie das Benutzer Symbol oben rechts
- Wählen Sie unterhalb der Anmeldemaske “Registrieren“
- Geben Sie die geforderten Angaben an und Bestätigen mit “Registrieren”
- Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie per Email eine Bestätigung
(Prüfen Sie bitte auch Ihren SPAM Ordner) - Bestätigen Sie Ihre E-Mail Adresse, indem Sie den Link in der zugestellten E-Mail benutzen
- Nun steht Ihnen das Kundenportal offen und Sie können sich einloggen
- Ergänzen Sie die benötigten Angaben zu Ihrem Benutzer unter “Mein Benutzer”
Ihr Kundenportal Zugriff sollte nun funktionieren.
(Sollten Sie keinen Zugang erhalten, bitten wir sie, uns die genaue Fehlermeldung per E-Mail support@reservesuisse.ch mitzuteilen.
Beantragung einer Generaleinfuhrbewilligung GEB
- Navigieren Sie zu Bewilligungen
- Wählen Sie oben rechts das Symbol [+]
- Folgen Sie dem Antragsprozess (für Firmen ist der Handelsregisterauszug beizulegen)
- Wiederholen Sie den Vorgang (Punkt 2) für jede Warengruppe
(Zucker, Reis zu Speisezwecken, Speiseöle und Speisefette, Kaffee, Getreide zur menschlichen Ernährung, Energie- und Proteinträger zu Futterzwecken) - Sie erhalten umgehend eine Benachrichtigung, wenn die Generaleinfuhrbewilligung (GEB) dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zur Weiterverarbeitung weitergeleitet wurde.
Bitte beachten Sie, dass die GEB erst aktiv ist und für die Verzollung benützt werden kann, wenn die BAZG die Bewilligung in ihrem System verarbeitet hat (Dauer 1 – max. 2 Arbeitstage).
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