Import

Für den Import von lagerpflichtigen Waren wird eine Generaleinfuhrbewilligung (GEB) benötigt. Lagerpflichtige Waren sind: Zucker, Reis zu Speisezwecken, Speiseöle und Speisefette, Kaffee, Getreide zur menschlichen Ernährung sowie Energie- und Proteinträger zu Futterzwecken.

 

 

Generaleinfuhrbewilligung (GEB)

Für folgende Warengruppen muss ab einer Importmenge von 20 kg brutto bei der réservesuisse eine Generaleinfuhrbewilligung (GEB) beantragt werden:

  • Zucker
  • Reis zu Speisezwecken
  • Speiseöle und Speisefette
  • Kaffee
  • Getreide zur menschlichen Ernährung*
  • Energie- und Proteinträger zu Futterzwecken**

* Nicht für Teigwaren und Mehl
** Tiernahrung

Sie wissen nicht, ob für Ihre Ware eine Generaleinfuhrbewilligung (GEB) benötigt wird?
Im elektronischen Zolltarif – Tares finden Sie die Tarifnummern, die Zollansätze und Hinweise auf andere Abgaben (MWST, Lenkungsabgaben, Tabaksteuer, Biersteuer, Mineralölsteuer, usw.) sowie Informationen zu Verboten, Beschränkungen oder Bewilligungspflichten.

Registrierung

Eine Generaleinfuhrbewilligung (GEB) kann online kostenlos im RÉSERVESUISSE KUNDENPORTAL beantragt werden.

Registrierung einer Organisation oder Person

  1. Navigieren Sie zu HTTPS://PORTAL.RESERVESUISSE.CH oder wählen Sie das Benutzer Symbol oben rechts aus.
  2. Klicken Sie unterhalb der Anmeldemaske auf «REGISTRIEREN».
  3. Geben Sie die geforderten Angaben (für Firmen: gleicher Firmenname wie im Handelsregister) an und klicken auf «Registrieren».
  4. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung (prüfen Sie auch Ihren SPAM-Ordner).
  5. Bestätigen Sie Ihre Registrierung, indem Sie auf den Link in der zugestellten E-Mail klicken.
  6. Nun haben Sie Zugriff auf das KUNDENPORTAL und können sich einloggen.
  7. Ergänzen Sie weitere Angaben zu Ihrem Benutzer unter «Mein Benutzer». Die Sprache kann dort eingestellt werden.

Der Zugriff auf das KUNDENPORTAL sollte nun funktionieren. (Sollten Sie keinen Zugang erhalten, bitten wir Sie, uns die genaue Fehlermeldung per E-Mail SUPPORT@RESERVESUISSE.CH mitzuteilen)

Beantragung einer Generaleinfuhrbewilligung (GEB)

  1. Klicken Sie im Kundenportal links im Menü auf «BEWILLIGUNGEN».
  2. Klicken Sie oben rechts auf das blaue Plus Symbol [+].
  3. Kontrollieren Sie Ihre Angaben und klicken sie auf «Fortfahren».
  4. Für Firmen: Laden Sie den Handelsregisterauszug (PDF) der Firma hoch und klicken Sie auf «Fortfahren».
  5. Wählen Sie die gewünschte Warengruppe aus und geben Sie, erforderlich nur für Firmen, die Namen der Unterschriftberechtigten gemäss Handelsregister (eine Person bei Einzelunterschrift und zwei Personen bei Kollektivunterschrift) an. Klicken Sie anschliessend auf «Fortfahren».
  6. Laden Sie den Antrag mit einem Klick auf «Antrag herunterladen» herunter und laden diesen unterschrieben wieder ins Kundenportal hoch. Wenn Sie nicht automatisch zum nächsten Schritt gelangen, klicken Sie auf «Fortfahren».
  7. Senden Sie mit einem Klick auf «Antrag absenden» Ihren Antrag ab.
  8. Wenn Sie weitere Generaleinfuhrbewilligungen (GEB) benötigen, wiederholen Sie die Schritte 1 bis 7 für jede weitere Warengruppe.
  9. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung, dass Ihr Antrag bewilligt wurde und dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zur Weiterverarbeitung weitergeleitet wurde.

Bitte beachten Sie, dass die Generaleinfuhrbewilligung (GEB) erst aktiv ist und für die Verzollung benutzt werden kann, wenn das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die Bewilligung in ihrem System verarbeitet hat (Dauer: 1 bis max. 2 Arbeitstage).

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Kontakt

Falls Sie immer noch Probleme oder andere Fragen haben sollten, können Sie uns per Telefon unter +41 31 328 72 72 oder per E-Mail unter info@reservesuisse.ch erreichen.

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