Kostenelemente & Tarife
Die Tarife zur Entschädigung der Lagerkosten entsprechen den marktüblichen Kosten der Pflichtlagerhalter. Sie werden jährlich anhand interner und externer Belege der Marktteilnehmer neu berechnet und offiziell vom Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) bewilligt. Daraus wird die durchschnittliche Lagerentschädigung für die Genossenschafter ermittelt.
Kostenelemente Lagerentschädigung
Element | Erläuterung |
Finanzierungskosten | Die Finanzierungskosten entschädigen den Pflichtlagerhalter für sein eingesetztes Eigenkapital (Basispreis) für gelagerte Menge. |
Lagergeld | Das Lagergeld entschädigt die marktüblichen Kosten für die Lagerung der Pflichtlagerwaren. |
Manipulation | Die Manipulation entschädigt Kosten für die Ein- und Auslagerung, sowie die notwendigen Massnahmen für die Gesunderhaltung der Waren innerhalb der ordentlichen Altersgrenze. |
Transportkosten | Die Transportkosten können für die Verschiebung der Waren in die Verarbeitung geltend gemacht werden. Dabei wird unterschieden zwischen Ware mit Anbindung an eine Verarbeitungsstelle, und Ware ohne Anbindung an einen Verarbeiter. Die Unterscheidung gilt ausschliesslich für die Warengruppe Getreide. |
Versicherung | Das Kostenelement Versicherung entschädigt die Pflichtlagerhalter für deren obligatorischen Versicherungsaufwand der Pflichtlagerwaren. |
Gewichts- und Qualitätsverlust | Die Vergütung für Gewichts- und Qualitätsverluste kompensiert die handelsübliche Wertminderung der Waren während der üblichen Lagerdauer. |
Administrationsaufwand | Das Kostenelement Administrationsaufwand entschädigt den Pflichtlagerhalter für sämtliche administrativen Aufwände im Rahmen seiner Pflichtlagerhaltung. |
(Stand 1. September 2021)
Tarife
Die réservesuisse unterscheidet bei der Höhe der Entschädigung zwischen den verschiedenen Warengruppen. Dabei wird unter anderem zwischen loser (Silo, Tank) und palettierter (Palette, Big Bags, Container) Ware differenziert.
Gleichzeitig gilt es zwischen Waren zu unterscheiden, die direkt an eine Verarbeitungsstelle gekoppelt sind (angebunden), oder zuerst dahin transportiert werden muss (nicht angebunden).